Die Bundesregierung verabschiedete im Dezember 2020 das StaRUG – die Geschäftsleitung muss fortlaufend krisenindizierende Entwicklungen überwachen und bei Erkennung dieser, geeignete Maßnahmen ergreifen. Birgit Porompka konnte den Teilnehmerinnen einen sehr guten Überblick über die aktuelle Rechtslage vermitteln und Unklarheiten anhand von Beispielen aus dem Weg räumen.
Foto: Petersen Hardraht und Pruggmayer