Mecklenburg-Vorpommern

Verlängerung der Antragsstellung für die 1. Phase der Überbrückungshilfe

Die Möglichkeit der Antragstellung für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) wurde verlängert und ist somit noch bis 09. Oktober 2020 möglich.

Es ist nicht möglich, nach dem 09. Oktober 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen. Änderungsanträge (für bereits bewilligte Anträge), die zu einer Erhöhung der Billigkeitsleistungen führen sollen, können noch bis 30.10.2020 gestellt werden. Schlussabrechnungen für bewilligte Anträge können voraussichtlich ab Dezember 2020 eingereicht werden. Bitte sehen Sie von freiwilligen Rückzahlungen ab, da die verfahrenstechnischen Möglichkeiten erst mit dem Schlussbescheid festgelegt werden.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern: "Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen"