VdU-Umfrage: Unternehmerinnen erwarten starke Umsatzeinbrüche für das Jahr 2020, aber viele kommen auch gut durch die Krise
Besonders beeinträchtigt sind Unternehmen aus Branchen, deren Tätigkeit durch die Corona-Pandemie stark eingeschränkt sind. Es zeigt sich aber auch, dass ein nicht geringer Teil der frauengeführten Unternehmen bisher gut durch die Krise kommt: 30 Prozent erwarten einen gleichbleibenden Umsatz für 2020 und 14 Prozent sogar eine Steigerung um 32 Prozent im Schnitt.
Aufgrund der massiven Umsatzrückgänge befürchtet mehr als die Hälfte der Unternehmerinnen weitere Liquiditätsengpässe bis Ende des Jahres. Der Großteil (45 Prozent) plant fehlende liquide Mittel aus eigener Kraft durch Rücklagen zu stemmen. Neun Prozent sind unsicher, ob sie die Engpässe bewältigen können. Im Vergleich zur Unternehmerinnen-Befragung von Ende April, in der noch acht Prozent eine Insolvenz in Betracht zogen, geht aktuell keine der Unternehmerinnen von einer Insolvenz noch in diesem Jahr aus.
Die bisherigen Wirtschaftshilfen von Bund und Ländern sind von 45 Prozent der Unternehmen in Anspruch genommen worden. Dabei war und ist das Kurzarbeitergeld die mit Abstand meist-genutzte Hilfe, gefolgt von den Soforthilfen des Bundes und der Länder und Erstattungen bzw. Anpassungen von Vorauszahlungen sowie Stundungen für Steuern und Sozialabgaben. Allerdings haben auch mehr als ein Drittel der Befragten bisher keine Hilfen benötigt, 14 Prozent mussten auf Rücklagen zurückgreifen, um ihre Unternehmen über Wasser zu halten, viele von ihnen als persönlich haftende Gesellschafterinnen unter Einsatz des eigenen Vermögens.
Die Überbrückungshilfen für Unternehmen, die im Zeitraum Juni bis August weiterhin massive Umsatzrückgänge verzeichnen, wurden bisher nur zwei Prozent der Unternehmerinnen bewilligt, vier Prozent warten noch auf eine Bewilligung, acht Prozent planen noch eine Antragsstellung. Trotz verlängerter Antragsfrist für die nicht-rückzahlbaren Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten bis zum 30. September zeigen die meisten Unternehmerinnen Zurückhaltung bei der Beantragung von Überbrückungshilfen. Die Beantragung, die nur durch Steuerberater*innen und Wirtschaftsprüfer*innen erfolgen darf, ist langwieriger und schwieriger als bei dem Vorläuferprogramm der Soforthilfen. Außerdem können ähnlich wie bei den Soforthilfen nur ausgewählte Betriebskosten geltend gemacht werden, die insbesondere bei Soloselbständigen, Freiberufler*innen und Kleinstunternehmer*innen kaum anfallen. Die Befragungsergebnisse zeigen, dass die Regressforderungen für gezahlte Soforthilfen zur Verunsicherung beitragen: Ein Fünftel der Unternehmerinnen, die Mittel aus dem Soforthilfe-Programm erhalten haben, befürchten, dass sie sie zurückzahlen müssen. Drei Prozent mussten sie bereits zurückzahlen, vier Prozent haben dies freiwillig getan.
Insgesamt sind die Unternehmerinnen mit der Arbeit der Bundesregierung in der Corona-Krise zufrieden: Drei Viertel bewerten sie als gut (45 Prozent) oder sehr gut (28 Prozent). Die Mehrheit der Befragten (61 Prozent) findet die schrittweisen Lockerungen der Corona-Beschränkungen angemessen. Für 24 Prozent kommen die Lockerungen zu früh und nur 14 Prozent halten die Lockerungen für zu zögerlich.Die wirtschaftspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung beurteilen die Unternehmerinnen etwas kritischer: 40 Prozent geben der Bundesregierung dafür die Note Zwei, ein Viertel eine Drei. Die Unternehmerinnen fordern von Bund und Ländern weitere Wirtschaftshilfen zur Bewältigung der Corona-Krise, mit dem klaren Fokus auf insgesamt bessere strukturelle Rahmenbedingungen für Unternehmen. Dazu gehören eine längst überfällige Reform der Unternehmenssteuern, Förder- und Investitionsprogramme und ein umfassender Bürokratieabbau.
Nicht nur bei der Umsatzentwicklung und der Nutzung der Wirtschaftshilfen, sondern auch bei der Entwicklung der Beschäftigungsverhältnisse zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den Unternehmen. Ein Drittel der befragten Unternehmerinnen hat Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit geschickt. Sieben Prozent haben Angestellte entlassen müssen, zehn Prozent gehen davon aus, dass sie noch Personal abbauen werden müssen. Demgegenüber steht fast ein Viertel (23 Prozent) der Unternehmerinnen, die keinerlei Veränderungen der Beschäftigungsverhältnisse vermelden und 21 Prozent, die neue Mitarbeiter*innen eingestellt haben.
In der Corona-Krise haben die Unternehmerinnen gezeigt, dass sie schnell und flexibel mit veränderten Anforderungen umgehen. Besonders deutlich ist dies beim Arbeiten im Homeoffice, das ein wichtiges Instrument wurde, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuhalten. Die meisten Befragten haben für ihre Unternehmen und Mitarbeiter*innen offenbar sinnvolle und machbare Modelle für flexibles Arbeiten sowohl von zu Hause als auch am festen Arbeitsplatz gefunden, die sie auch zukünftig nutzen möchten. 46 Prozent wollen an einer Mischung aus Homeoffice und Präsenzarbeit festhalten, wobei der Anteil des Homeoffice an der Gesamtarbeitszeit der Mitarbeitenden im Schnitt 43 Prozent beträgt. Acht Prozent werden weiterhin ausschließlich im Homeoffice arbeiten. Nur ein Drittel plant eine vollständige Rückkehr zur Präsenzarbeit.
Die Forderung nach einem Recht auf Homeoffice verkennt diese Realität in den Unternehmen. Es besteht keine Notwendigkeit ein Recht auf Homeoffice gesetzlich zu verankern. Maßgeblich für die Entscheidung über Arbeitsort und Arbeitszeit müssen neben den Interessen der Arbeitnehmer*innen vor allem die individuellen betrieblichen Belange und die Anforderungen der Kunden bleiben. Allerdings sind im aktuell geltenden Rechtsrahmen viele Fragen ungeklärt bzw. stellen Herausforderungen dar, u.a. für Arbeitsschutz, Datenschutz, Arbeitszeit, Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für die Arbeit im Homeoffice. Hier muss der Gesetzgeber die Regelungen prüfen und verbessern, damit Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen Rechtsicherheit haben. Ebenso wichtig ist die Sicherstellung der digitalen Infrastruktur und damit der Netzabdeckung in allen Regionen Deutschlands, die aktuell nicht gegeben ist. Funktionierendes und schnelles Internet ist die Grundvoraussetzung für mobiles Arbeiten.
Die gesamten Umfrageergebnisse gibt es hier zum Download.
Über die VdU-Umfrage
Seit Beginn der Corona-Krise hat der Verband bereits zum fünften Mal rund 1.800 Unternehmerinnen befragt. Im Befragungszeitraum vom 30. Juli bis 6. August haben 268 Unternehmerinnen geantwortet.