Wirtschaft & Arbeit

Statement zum EU-Lieferkettengesetz

„Die Bundesregierung wird sich bei der Abstimmung zum EU-Lieferkettengesetz enthalten – und das ist konsequent und richtig!“

Die Unternehmerinnen des VdU unterstützen grundsätzlich eine einheitliche europäische Lieferkettenregulierung. Denn natürlich ist der weltweite Schutz der Menschenrechte richtig und wichtig und eine EU-weite Regelung wünschenswert, damit Unternehmen aus Deutschland keine Wettbewerbsnachteile durch das deutsche Lieferkettengesetz erfahren. Es bedarf jedoch einer maßvollen und praxistauglichen Regelung, die von allen EU-Mitgliedsstaaten mitgetragen wird und Unternehmen nicht überfordert.  

Viele kleine und mittelständischen Unternehmerinnen sind als zuliefernder Teil der Lieferkette vom Gesetz betroffen: Bereits bei der Umsetzung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetz zeigt sich, dass Unternehmen, die unter die gesetzliche Regelung fallen, ihre Pflichten häufig in Form von "Code of Conducts" oder Regressklauseln an ihre Lieferant*innen – vielfach KMU – weitergeben. Auch wenn dies gesetzlich nicht vorgesehen ist, passiert es in der Praxis doch. Hier entstehen auch für indirekt betroffene Zuliefernde größerer bürokratische Belastungen und Unsicherheiten. Sie müssen zum Beispiel durch die Beantwortung umfassender Fragebögen die erforderlichen Informationen liefern, wodurch die Pflichten aus dem Gesetz, die eigenen Lieferketten detailliert zu kennen und zu überprüfen, auf sie abgewälzt werden. Viele Produkte setzen sich aus verschiedenen und kleinteiligen Komponenten zusammen (z. B. Halbleiter), bei denen es für KMU nahezu unmöglich ist, alle Vorlieferanten dieser Komponenten genau zu überprüfen. Andererseits sind die KMU auf die Aufträge großer Unternehmen angewiesen.“