Wirtschaft & Arbeit

Statement der VdU-Wirtschaftskommission zu Arbeitszeitflexibilisierung und individuellen Arbeitszeitmodellen

„Pauschale Rufe nach Vier-Tage-Wochen sind realitätsfern. Statt gesetzlicher Vorgaben braucht es viel mehr größtmögliche Flexibilität für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen, um die betrieblichen Bedürfnisse mit den Wünschen der Arbeitnehmenden zu vereinbaren und individuell zu gestalten.“

Die Diskussion um eine Vier-Tage-Woche ist für uns als Unternehmerinnen eine Scheindebatte. Zum einen werden unterschiedlichste Modelle in einen Topf geworfen – Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich, Vier-Tage-Woche bei reduziertem Lohn, 32-Stunden-Woche, etc., zum anderen gibt es schon seit Jahren in vielen Unternehmen nahezu genauso viele individuelle Arbeitszeitmodelle wie Arbeitnehmer*innen. Denn um im Wettbewerb um Fach- und Arbeitskräfte attraktiv zu sein, müssen insbesondere im ländlichen Raum angesiedelte KMU auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden eingehen. Pauschale Rufe nach Vier-Tage-Wochen sind daher realitätsfern. Statt gesetzlicher Vorgaben braucht es viel mehr größtmögliche Flexibilität für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen, um die betrieblichen Bedürfnisse mit den Wünschen der Arbeitnehmenden zu vereinbaren und individuell zu gestalten. Dazu gehören beispielsweise:

  • Umstellung von der Messung der Tageshöchstzeit auf die der Wochenarbeitszeit
  • Reform der starren Mindestruhe- und Pausenzeiten
  • Sicherer Rechtsrahmen für mobiles Arbeiten und Homeoffice, inkl. Anpassungen hinsichtlich Arbeitsschutz und  -sicherheit, Datenschutz, Haftungsfragen sowie Kostentragungen des Arbeitgebers

Gerade im Bereich der Verwaltungs- und Projektarbeit ist es nicht immer erforderlich, dass die tägliche Arbeitsleistung am Stück erbracht wird; sie wird zudem in vielen Fällen autonom durch den/die Arbeitnehmer*in bestimmt. Denn gerade auch mit Blick auf die Vereinbarkeit von Privatem und Beruf ist es nicht ungewöhnlich, dass Arbeitnehmer*innen beispielswiese am Nachmittag ihre Arbeitszeit für die Kinderbetreuung, die Pflege von Angehörigen oder ehrenamtliches Engagement unterbrechen und dann abends noch einmal arbeiten wollen.

Die Annahme, dass Arbeitnehmende per se vor ausbeuterischen Arbeitgeber*innen geschützt werden müssen, ist anmaßend und entspricht nicht der Realität in den Betrieben. Zu überdenken ist daher, ob die individuellen Wünsche der Arbeitnehmenden nach Flexibilisierung in der Gesetzgebung nicht als ebenso wichtig zu werten ist wie der Schutz der Arbeitnehmenden.