Mecklenburg-Vorpommern

Neues Antragsformular für die Corona-Soforthilfe ist ab sofort zu nutzen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten. Für die Corona-Soforthilfe in Mecklenburg-Vorpommern wurde das Antragsformular aktualisiert und ist ab sofort zu nutzen. Ab dem 01.04.2020 werden nur noch die neuen Anträge akzeptiert. Die bisher eingegangenen Anträge gelten weiter und werden derzeit bearbeitet.

 

Zum Antragsformular. Ferner wurde ein Merkblatt zum Soforthilfeprogramm und ein FAQ-Katalog veröffentlicht, in welchem die häufigsten Fragen beantwortet werden.