Wirtschaft & Arbeit

Debatte um Elterngeld

Die Debatte um die Halbierung der Bemessungsgrenze des Elterngelds hat für uns erfreulicher Weise schon jetzt dazu geführt, dass wir über zwei Punkte sprechen: Warum gibt es das Elterngeld überhaupt und wie kann es reformiert werden, um das Ziel von mehr Gleichstellung zu erreichen?

Das Elterngeld wurde 2007 als gleichstellungspolitische und nicht als sozialpolitische Maßnahme eingeführt. Trotz Kritik daran hat diese Maßnahme unter anderem dazu geführt, dass Frauen in der Zeit nach der Geburt des gemeinsamen Kindes nicht vollends von ihrem Partner abhängig sind und im Grunde um Taschengeld bitten müssen. Gleichzeitig gehen heute mehr Männer in Elternzeit als es damals noch der Fall war. Dass durchschnittliche 3,7 Monate nicht unserem Anspruch an die paritätische Aufteilung der Sorgearbeit entsprechen, ist offensichtlich. Die Frage ist daher, was wir gleichstellungspolitisch noch tun müssen. Der Verband deutscher Unternehmerinnen schlägt dafür vor:

Statt einer Reform der Elterngeldregelungen basierend auf einer am Bruttoeinkommen-orientierten Bemessungsgrenze, sollte das Elterngeld reformiert werden, mit dem Ziel einer fairen 50:50-Verteilung von Elternzeiten zwischen Vätern und Müttern.

  • So sollte der Elterngeld-Höchstsatz z. B. nur bei einer 50:50-Aufteilung der Elternzeit ausgezahlt werden. Je paritätischer die Elternzeit-Aufteilung, desto mehr Elterngeld wird ausgezahlt.
  • Die Orientierung am Bruttoeinkommen des*der jeweiligen Partner*in in der Zeit vor der Geburt entfällt damit.

Zudem gibt es noch zahlreiche Fehlanreize im Steuerrecht. Das Steuer- und Abgabensystem ist noch immer auf die Einverdiener-Ehe ausgerichtet und hemmt den Ausbau des Erwerbsumfangs von Frauen. Der Gesetzgeber muss insbesondere im steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bereich Maßnahmen ergreifen, die die Erwerbsarbeit von Frauen erleichtern und es attraktiver machen, den Erwerbsumfang auszuweiten.

  • Abschaffung der Lohnsteuerklassen 3/5 und zugleich Stärkung des Faktorverfahrens bei 4/4
  • Modernisierung des Ehegattensplittings zugunsten eines Familiensplittings
  • Vollständige Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten von der Einkommenssteuer
  • Reform der Krankenversicherung hinsichtlich der Familien-/Mitversicherung von Ehepartner*in