1. Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge (§23 Abs. 1 SGB IV) abschaffen und mit der Fälligkeit der Lohnsteuer harmonisieren
2. Veranlagungsbegleitende oder mindestens zeitnahe Betriebsprüfung gewährleisten (§171 Abs. 4 AO)
3. Aufbewahrungsfristen von 10 auf 5 Jahre (§147 AO) verkürzen
4. Buchführungs- und Bilanzierungspflichtgrenzen im Handels- und Steuerrecht harmonisieren sowie Grenze für die Buchführungspflicht (§140 AO) anheben
5. Umsatzsteuervoranmeldung (§18 UStG) durch Anhebung der Zahllast-Beträge vereinfachen sowie vierteljährliche Voranmeldung für Existenzgründer ermöglichen
6. Recht auf zeitnahe verbindliche Auskunft einführen (§89 AO) und Verzicht auf die Einführung der geplanten Meldepflicht für vorgesehene Steuergestaltung
7. Aufzeichnungspflichten für Arbeitszeiten (§16 ArbZG) sowie Dokumentations- und Beweispflichten im Bereich des Mindestlohngesetzes (MiLoDokV) verringern und Pauschalierungen wieder ermöglichen
8. Verringerung von Statistikpflichten (z.B. Gehaltsstatistik, Umsatzstatistik), anstelle dessen die Weitergabe von anonymisierten Finanzdaten an die statistischen Ämter einführen
9. Evaluierung, Klarstellung und Vereinfachung der Datenschutzgrundverordnung mit Blick auf die unternehmerische Praktikabilität binnen 12 Monaten durchführen
Das Positionspapier gibt es hier zum Download.