Sachsen/Sachsen-Anhalt

Susanne Hyna: "Mut zur Fortbestehensprognose in Zeiten von Corona, Gemeinsam unterstützen"

Im Kontext der Insolvenzantragspflichten in Zeiten von Corona (COVInsAG) wird es erforderlich, dass immer mehr Banken und Kapitalgeber als Voraussetzung zur weiteren Begleitung der Unternehmen von diesen eine Bescheinigung nach § 1 COVInsAG verlangen (werden). Susanne Hyna bietet ihre fachliche Hilfestellung allen VdU-Mitgliedern an.

Wenn die Banken auf sie zukommen sollten, gibt Hyna kostenfrei Rat und Auskunft bzgl. der Bedeutung dieser Bescheinigung nach §1 COVInsAG und deren Folgen.

Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater(BDU) arbeitet sie aktuell sehr intensiv mit BDU-Kolleg*innen zusammen, um gemeinsam den sich bereits abzeichnenden schweren wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise für die Unternehmen zu begegnen. Gemeinsam diskutieren sie welcher Beitrag  als Berater*innen dazu geleistet werden kann.

Mit ihrem Unternehmen Höher Consulting GmbH ist Hyna seit über 30 Jahren in der Managementberatung tätig. Das Erstellen von zukünftigen Unternehmenskonzepten bzw. Unternehmensplanungen inklusive  Liquiditätsentwicklungen ist als Financial Analyst ein Hauptgebiet der Beratung, vor allem in der Sanierungsberatung.

Mit dem COVInsAG sind v.a. die zeitlichen Herausforderungen der Ermittlung der zukünftigen Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens verursacht durch die plötzliche Wucht der Lockdown-Wirkungen der Corona Krise neu zu beachten. Hier will Hyna und ihr Team unterstützen und Mut machen. Denn Fortbestehensprognosen sind in Zeiten von Corona und danach auch als Chance zu verstehen.

Für Rückfragen steht Susanne Hyna gerne zur Verfügung unter:
+49 (0)3494 33122 er E-Mail an s.hyna@hoeher-consulting.de