Statement steuerfreie Überstundenzuschläge
Der VdU erachtet das Ziel, das Arbeitsvolumen zu erhöhen, um den Wohlstand des Landes zu sichern, als richtig. Gleichzeitig sieht der VdU den konkreten Vorschlag sowohl aus wirtschafts- als auch aus gleichstellungspolitischen Gründen kritisch:
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In den Leitungs- und Führungsebenen der Unternehmen sind die Überstunden meist mit dem Gehalt abgegolten. Bei Selbstständigen gibt es keine Überstunden und für Familien mit kleinen Kindern, in denen beide Elternteile arbeiten, ist die reguläre Vollzeit schon eine große Herausforderung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Welche Bevölkerungsgruppen würden diese steuerfreien Überstunden überhaupt machen?
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In der aktuellen Praxis ist es gängig, dass Überstunden in Form von Freizeitausgleich abgegolten werden. Dies schafft sowohl für Unternehmen als aus Arbeitnehmer*innen Flexibilität, z. B. für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Privilegierung von Zuschlägen würde diese Flexibilität gefährden.
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Der Druck hin zu niedrigeren Vollzeitarbeitszeiten in Tarifverhandlungen würde weiter steigen und wäre kontraproduktiv für die notwendige Steigerung des Arbeitsvolumens.
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Unklarheit herrscht über den Umgang mit der maximalen Wochenarbeitszeit von 48 Stunden und den gesetzlichen Ruhezeiten von elf Stunden. Es ist denkbar, dass steuerfreie Überstundenzuschläge vermehrt dazu führen, dass diese rechtliche Obergrenze an Wochenarbeitszeit erreicht wird und Arbeitnehmende die Ruhezeiten dadurch nicht einhalten. Um dies zu verhindern, kämen weitere Anforderungen an die Arbeitgeber*innen hinzu: Darauf zu achten, dass das Arbeitsschutzgesetz trotz Überstundenanreize eingehalten wird.
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Es steht zu befürchten, dass steuerfreie Überstunden bei Vollzeitarbeit dazu führen würde, dass Männer noch mehr Überstunden machen und Frauen ihre Teilzeit noch weiter ausbauen und Stunden reduzieren, um die zusätzliche Arbeitszeit der Männer in der Sorgearbeit von Kindern oder bei zu pflegenden Angehörigen zu kompensieren.
Denn schon jetzt arbeiten 50 Prozent der erwerbstätigen Frauen in Teilzeit, wohingegen nur 13 Prozent der Männer einer Teilzeitstelle nachgehen. Bei Müttern und Vätern klafft die Lücke noch weiter auseinander: 67 % Frauen vs. 9 % Männer.
Statt steuerlicher Anreize für Überstunden schlägt der VdU vor, die allgemeine Steuerbelastung in den Blick zu nehmen. Wer mehr arbeitet, sollte grundsätzlich dafür belohnt werden und mehr Netto vom Brutto in der Tasche haben – nicht nur, wenn er/sie aus Teilzeit in Vollzeit wechselt oder Überstundenzuschläge erhält.
Das Statement Steuerfreie Überstundenzuschläge können Sie hier downloaden.
Über den VdU:
Der Verband deutscher Unternehmerinnen e. V. (VdU) vertritt seit 1954 als Wirtschaftsverband branchenübergreifend die Interessen von Unternehmerinnen mit unterschiedlicher Unternehmensgröße in Politik und Gesellschaft. In besonderem Maße zeichnet uns die Verbindung von unternehmerischer Interessenvertretung und gleichstellungspolitischer Lobby aus.
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