Überregional Wirtschaft & Arbeit

Reform der Pflegeversicherung

Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur geplanten Pflegereform sieht u. a. eine Anhebung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 vor. Beschäftigte mit mehreren Kindern sollen entlastet, alle anderen stärker belastet werden.

Liebe Mitglieder,
bitte beachten Sie, dass sich der gesetzliche Beitragssatz zur Pflegeversicherung voraussichtlich zum 1. Juli 2023 von derzeit 3,05 % auf 3,4 % erhöhen wird. Um die Vorgaben des geplanten Gesetzes umzusetzen, müssen Arbeitgeber*innen sehr kurzfristig Daten und Nachweise über die Anzahl der Kinder ihrer Arbeitnehmenden einholen und speichern. Der VdU lehnt diese erneut unverhältnismäßige bürokratische Belastung seitens des Gesetzgebers ab und fordert die Ampel-Regierung auf, das Ziel der Entbürokratisierung durch das „one in, one out“-Prinzip konsequent zu verfolgen sowie digitale und datensparsame Lösungen im Sinne ihrer Digitalstrategie umzusetzen.