Positionspapier Wirtschaft & Arbeit

15 Punkte für eine nachhaltige Wirtschaft

Klimaschutz und Energiewende sind neben der Digitalisierung und dem demografischen Wandel die großen und in vielerlei Hinsicht miteinander verknüpften Transformationsthemen und Herausforderungen unserer Zeit. Die Unternehmerinnen des VdU treiben dabei vor allem folgende Fragen um: Was bedeutet nachhaltiges Wirtschaften in unseren Unternehmen? Wie wirken sich Klima- und Energiewende auf unsere Unternehmen, Dienstleistungen und Produkte aus? Welchen Beitrag können wir selbst leisten? Welche Rahmenbedingungen brauchen wir dafür?

 

Nachhaltiges Wirtschaften ist ein Gleichklang aus Wirtschaftlichkeit, Ökologie und Sozialem. Diese drei Bausteine dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, um nachhaltiges Wirtschaften zu erfolgreichem Wirtschaften im Sinne der Gesellschaft und künftiger Generationen zu gestalten.

Für die ökologische Transformation ist die entscheidende wissenschaftliche Erkenntnis: Das 1,5 Grad-Ziel ist notwendig und technologisch machbar. Es kommt jetzt auf die schnelle Umsetzung wirkungsstarker und praktikabler Maßnahmen an. Das stimmt hoffnungsvoll und spornt an, denn es zeigt, dass wir als Gesellschaft das Erreichen der Klimaziele in der Hand haben. Gleichzeitig bedürfen Klimaschutz und Energiewende einer großen gemeinsamen Kraftanstrengung und bergen enorme Kosten – finanziell, gesellschaftlich und sozial für die Unternehmen und die Bürger*innen. Dabei muss grundsätzlich die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas ein zentrales Kriterium sein. Nur mit einer starken Wirtschaft können die Klimaziele erreicht werden.

Aber es gibt mehr zu gewinnen als zu verlieren: Im Zuge des Wandels werden Geschäftsbereiche und -modelle und damit auch Berufe verschwinden oder sich verändern, aber auch viele neue entstehen. Dank der vielen hervorragenden Forscher*innen und Entwickler*innen hat Deutschland das Potential, auch in der Energie- und Klimawende Technologieführer und international anerkanntes Vorbild zu sein.

Klar ist, ein fundamentaler Umbau unseres Energiesystems, unserer Energieversorgung und unserer Infrastruktur ist alternativlos. Um Energieautonomie zu erreichen, müssen die Energiequellen Deutschlands und Europas kurz- und mittelfristig diversifiziert werden. So müssen erneuerbare Energien drastisch und zügig ausgebaut und die Wasserstoffinfrastruktur aufgebaut werden. Zudem wird Erdgas als Brückentechnologie notwendig sein, um die Versorgungssicherheit und damit die Wirtschaftskraft Deutschlands zu garantieren. Ebenso sollten befristet Laufzeitverlängerungen für moderne und hocheffiziente Kohle- und Atomkraftwerke für eine Übergangsphase in Betracht gezogen werden. Eine zentrale Rolle müssen zudem Energiemanagement, Energieeffizienz und Energiespeicherung spielen. Ebenso müssen alle Branchen und Bereiche gleichermaßen auf Klimaneutralität ausgerichtet und umgestellt werden – die Sektorkopplung ist unabdingbar. Ohne eine signifikante Verkürzung der Planungs- und Genehmigungsverfahren ist all dies nicht zu erreichen – umso erfreulicher ist, dass die Ampel-Regierung hier selbst die Dringlichkeit erkannt und die Halbierung der Verfahrenszeit angekündigt hat. Entscheidend wird nun die Umsetzung sein. Die Unternehmerinnen des VdU fordern zudem:

 

1.   Versorgungssicherheit und wettbewerbsfähige Stromkosten

Die aktuelle Strompreisentwicklung wird für Unternehmen und Bürger*innen immer problematischer. Die Unternehmen benötigen schnellstmöglich wettbewerbsfähige Strompreise, denn sie leiden stark unter den steigenden Energie- und Stromkosten, bis hin zur Existenzgefährdung. Die Abschaffung der EEG-Umlage ist daher ein erster richtiger Schritt, ob er ausreicht, ist jedoch noch fraglich. Für KMU ist die Planbarkeit der Energiekosten entscheidend für den Geschäftserfolg, zumal durch die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft der Strombedarf drastisch ansteigt. Nur mit angemessenen Strompreisen werden Bürger*innen und Wirtschaft die Energiewende mittragen. Bestehende Steuern und Abgaben müssen daher in den Blick genommen und wo nötig reformiert werden, insbesondere zugunsten von energieintensiven Unternehmen.

Sicher ist, dass die Energiewende durch die zunehmende Elektrifizierung mit einem stark wachsenden Stromverbrauch einher gehen wird, der nur durch den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien, gekoppelt mit modernen Energiespeichersystemen und Wasserstoff-Ausbau, sowie den Zubau von neuen Erdgaskraftwerken für eine Übergangsphase gedeckt werden kann. Stärker berücksichtigt werden sollte zudem die dezentrale Versorgung durch Wasserkraft. Wasserkraft als Klassiker der erneuerbaren Energien kann gerade in den süddeutschen Regionen auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen, indem bestehender Anlagen optimiert und modernisiert sowie älteren Kraftwerken reaktiviert werden.

Gleichzeitig macht der Krieg in der Ukraine unsere Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sehr deutlich. Um die Versorgungssicherheit sowie stabile Preise zu gewährleisten, sollten alle Optionen neu bewertet werden.

 

2.   Erdgas als Brückentechnologie im Strom- und Wärmesektor

Eine gesicherte Energieversorgung, wettbewerbsfähige Stromkosten und ein anvisierter Kohleausstieg vor 2038 ist nur mit Gas als Brückentechnologie möglich. Der parallele massive Ausbau der erneuerbaren Energien und der Aufbau von Gaskraftwerken, die später auf grünen Wasserstoff umgestellt werden können, ist unabdingbar. Es ist daher konsequent und richtig, dass die Bundesregierung Erdgas als Brückentechnologie deklariert und diese durch die entsprechende EU-Taxonomie als nachhaltiges Investment bis 2035 eingestuft wird.

 

3.   Freiraum statt starrer Vorgaben

Marktorientierte Instrumente sollten Vorrang bei der Gestaltung der Klima- und Energiewende haben. Hierzu sollte der Fokus auf die Ausweitung des EU-Emissionshandels für ein EU-weites level playing field gelegt werden. Hierzu gehört der geplante Transfer des derzeit auf CO2-Festpreisen basierten Systems im Wärme- und Verkehrssektor hin zu einem Emissionshandel.

Darüber hinaus plädieren die Unternehmerinnen des VdU dafür, in die unternehmerischen Fähigkeiten der Wirtschaft zu vertrauen. Aus ureigenem Interesse passen Unternehmen ihr Geschäftsmodelle kontinuierlich an Entwicklungen an, gestalten sie durch Innovationen aktiv mit und treiben sie durch Forschung voran. Um Innovationskraft freizusetzen und diese auszuprobieren, braucht es jedoch Freiraum statt starrer regulativer Vorgaben.

 

4.   Fördermittel für Grundlagen- und Anwendungsforschung

Neben bereits existierenden Technologien zur Bewältigung der Klima- und Energiewende, wird es vor allem auf eine gut gefüllte und ununterbrochen laufende Forschungs- und Entwicklungspipeline in Wissenschaft und Wirtschaft ankommen, um passgenaue, effiziente und ressourcenschonende technische Lösungen zu entwickeln und Effizienzen, z. B. im Bereich der Energieerzeugung, -speicherung oder -anwendung, unterstützt durch ein schlankes, aber effektives Energiemanagement, noch stärker zu hebeln. Mit der Entwicklung, der Vermarktung und dem Einsatz von klimaneutralen Hochtechnologieprodukten werden wir unsere Wirtschaftskraft stärken und gleichzeitig attraktive Produkte anbieten können, die anderen Ländern einen Anreiz zur Umstellung ihrer Wirtschaft auf Klimaneutralität bieten. Zentral dafür, neue Technologien nicht nur zu entwickeln, sondern auch zur Marktreife zu bringen, sind ausreichende Fördermittel und ein positives Umfeld für den Know-how-Transfer von Universitäten und Hochschulen zu Startups und KMU. Wie die Bundesregierung ihr Vorhaben zur Gründung der Deutschen Agentur für Transfer und Innovation umsetzen wird, dürfte dabei eine wichtige Rolle spielen.

 

5.   Technologieoffenheit wo möglich und Planungssicherheit wo nötig

Allein das Wort „Technologieoffenheit“ kann politische Gräben öffnen. Das ist bedauerlich: Denn wir brauchen Technologieoffenheit, wo es möglich ist und Planungssicherheit, wo es nötig ist. Das bedeutet für uns, dass neue Technologien mit mehr Offenheit und weniger Skepsis betrachtet werden sollten. Auch wenn diese noch nicht marktreif sind, können sie großes Potenzial haben und sollten nicht von vornherein im Instrumentenmix zur Klima- und Energiewende ausgeschlossen werden. Ein Beispiel für fehlende Technologieoffenheit seitens vieler Entscheidungsträger*innen ist die bisher mangelnde Unterstützung für E-Fuels als alternativen Treibstoff neben Strom und Wasserstoff auf dem Weg klimaneutrale Mobilität zu erreichen. Sofern in einigen Jahren die Entwicklung innovativer Reaktoren zur Stromgewinnung basierend auf Kernfusion weiter vorangeschritten und zur Marktreife gekommen ist, sollte auch diese Technologie ideologiefrei geprüft und eingesetzt werden.

Gleichzeitig bedeutet Klimaneutralität bis 2045, dass gewisse langfristige Investitionen, z. B. in die Modernisierung und Erneuerung von industriellen Produktionsanlagen mit Laufzeiten von 30 bis 50 Jahren schon jetzt getätigt werden müssen. Dafür braucht es Klarheit über klimaneutrale Technologien und verlässliche politische und rechtliche Rahmen, um Unternehmen langfristige Planungs- und Investitionssicherheit zu geben und damit Wettbewerbsfähigkeit zu ermöglichen. Zu dieser Planungssicherheit gehört auch der Infrastrukturausbau von Strom- und Wasserstoffnetzen sowie einen geeigneten regulatorischen Rahmen für technischen Negativemissionen.

 

6.   Ausgleichs- und Schutzmechanismen für fairen Wettbewerb

Ambitionierter Klimaschutz in Deutschland und Europa kann nur mit einem Schutz der heimischen Unternehmen einhergehen, da sie Wohlstand und Arbeitsplätze sichern und die ökologische Transformation maßgeblich vorantreiben. Dies bedeutet, dass die Verlagerung von vorhandenen und geplanten Produktionsstandorten und damit Emissionen der Unternehmen, sogenanntes Carbon Leakage, verhindert werden muss. Es hilft nicht, wenn die Emissionen statt in der EU, in europäischen Nachbarländern emittiert wird. Dafür sind rechtliche Rahmenbedingungen notwendig, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Unternehmen sichert. Der von der EU-Kommission geplante Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist im Ansatz richtig. Bei der Ausgestaltung sollte sichergestellt werden, dass Rohstoffimporte aus Nicht-EU-Ländern durch Importzölle nicht zu Nachteilen bei der Produktion in der EU führen.

Zusätzlich braucht es Differenzverträge, sogenannte Carbon Contracts for Difference (CCfD), um Unternehmen den Einstieg in klimaneutrale Produktionsprozesse zu einem Zeitpunkt zu ermöglichen, an dem diese noch nicht rentabel sind. Andernfalls werden notwendige Investitionen nicht oder zu spät getätigt.

 

7.   Steuerliche Anreize und staatliche Unterstützung statt Sanktionen

Der Unternehmer*innenmentalität ist zu eigen, dass sie zum einen großen Wert auf das Ausprobieren verschiedener Lösungen legt, statt sich auf das langwierige Diskutieren des besten Wegs zu beschränken und zum anderen im Sinne des Unternehmens entschlossen auf finanzielle Anreize reagiert.

Die Unternehmerinnen plädieren daher dafür, dass sich die Entscheidungsträger*innen diese Verhaltenseigenschaften in der Klima- und Energiewende zu Nutze machen. Klimaneutrale Investitionen und Geschäftsmodelle sollten steuerlich begünstigt und staatlich unterstützt werden, statt sich allein auf die Sanktionierung von Negativentwicklungen zu fokussieren. So kann zu einem positiven Geschäfts- und Aufbruchsklima innerhalb der Wirtschaft beigetragen werden und Unternehmen motiviert werden, als Technologietreiber voranzugehen.

 

8.   Abbau von bürokratischen Belastungen

Ankündigungen, bürokratische Belastungen für Unternehmen abzubauen, stehen hoch im Kurs. Auch die Ampel-Regierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag viel vorgenommen. Doch auch nach drei Bürokratieentlastungsgesetzen ist bisher noch keine Verbesserung in den Unternehmen spürbar und die „One in, one out“-Regel, nach der für jede neue Belastung innerhalb der laufenden Legislaturperiode im selben Ressort eine bürokratische Regelung abgebaut werden muss, scheint nicht richtig zu greifen. Grund dafür dürfte auch sein, dass für die eins-zu-ein-Umsetzung von EU-Recht diese Regelung nicht angewandt wird. Dabei ist gerade auch der Abbau bürokratischer Belastungen für Unternehmen wichtig, um gewonnene Zeit in ökologische und digitale Innovationen zu investieren:

  • Abbau von Steuern und Abgaben auf Strom
  • Planungssicherheit durch verlässliche und langfristige Gesetze und Verordnungen, z. B. bei energieeffizienten Neubauten
  • unbürokratische Unterstützung für Unternehmen durch Energieberatung sowie Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energieerzeugung und -speicherung in den Unternehmen

Leider stellen die Unternehmerinnen immer wieder fest, dass gut gemeint nicht gleich gut gemacht ist und viele Unternehmen bei der Umsetzung von veränderten und neuen Regularien und Richtlinien kaum hinterherkommen. Statt immer wieder neue Vorschriften auf alte Gesetzgebung aufzusetzen, braucht es eine grundlegende Prüfung der Sinnhaftigkeit und Praxistauglichkeit sowie Reformen zur Entlastung insbesondere der KMU.

 

9.   Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren

Selbst bei kleineren Projekten gibt es langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren, die in ihrer Komplexität in keinem Verhältnis zum geplanten Projekt stehen. Dies hemmt die Investitionstätigkeit massiv und schadet damit dem Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Auswirkungen auf die Klima- und Energiewende sind enorm. Denn ohne eine signifikante Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für den Ausbau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen, ist das Gelingen der ökologischen Transformation und damit die Versorgungssicherheit mit erneuerbaren Energien nicht möglich.

Die Bundesregierung hat das Ziel eines modernen Staates mit der Verbesserung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren als zentrale Maßnahme ganz oben auf ihrer Agenda und legt ein ambitioniertes Programm zur Umsetzung dieses Ziels vor. Die Öffentlichkeitsbeteiligung bleibt dabei wichtig, muss aber frühzeitig, innerhalb einer Frist und parallel zu anderen Planungsschritten erfolgen.

 

10.   Veränderungen im Vergaberecht

Das Vergaberecht für öffentliche Aufträge ist in Deutschland immer noch maßgeblich vom Preis geprägt, mit dem Ziel eines sparsamen Einsatzes von Steuergeldern. Grundsätzlich ist der Ansatz zwar richtig und ein sorgsamer Umgang mit Steuergeldern wichtig. Allerdings plädieren die Unternehmerinnen des VdU dafür, das Vergaberecht dahingehend zu reformieren, dass im Bewertungsschema Kriterien wie Regionalität, Nachhaltigkeit (z. B. durch CO2-Schattenpreise) und Geschlechterdiversität in den auftragnehmenden Unternehmen eine stärkere Gewichtung bekommen als bisher und der Preis nicht das alles entscheidende Kriterium ist. Nur so können wir dem Anspruch einer ökologischen und geschlechtergerechten Transformation wirklich gerecht und damit nachhaltig, regional produzierenden Unternehmen, die Diversität fördern, unterstützen und anderer incentivieren, ihrem Beispiel zu folgen. Ebenso sollte auf die vielen geforderten Referenzen genau gleich gearteter Aufträge verzichtet werden. Eine Expertise ähnlicher, auch nicht staatlicher Aufträge oder auch Know-how der Mitarbeitenden sollte ausreichend sein.

 

11.   Investitionen in Verkehrs- und Energieinfrastruktur

Als führende Industrienation in Europa braucht Deutschland eine moderne, funktionierende und lückenlose Verkehrsinfrastruktur. Straßen, Brücken und Schienen sind seit Jahren unterfinanziert und bedürfen dringender Investitionen. Gleichzeitig muss auch der ländliche Raum, in dem viele KMU angesiedelt sind, adäquat angebunden werden – sowohl mit Schiene als auch Straßen. Ein Mangel an beidem gefährdet Wohlstand und Arbeitsplätze in unserem Land. Denn eine starke Verkehrsinfrastruktur ist die Basis für Produktion, Logistik und arbeitsteiliges Wirtschaften und bedeutet gleichzeitig Mobilität und Flexibilität für Arbeitnehmer*innen, was mit Blick auf den Arbeitskräftemangel besonders wichtig ist. Dazu gehört selbstverständlich auch der Ausbau der Ladeinfrastruktur in allen Gegenden und differenzierte Konzepte für Stadt- und Land.

Ebenso wie eine moderne Verkehrsinfrastruktur ist die Versorgungssicherheit in der Stromerzeugung und im Stromnetz essenziell für den Erhalt des Industriestandorts Deutschland und das Gelingen der Energiewende. Denn leider erleben Betriebe immer wieder Stromausfälle durch veraltete oder instabile Stromnetze, die die Produktion massiv beeinträchtigen. Netzausbau und Netzmodernisierung müssen daher umgehend beschleunigt werden. Dies beinhaltet neben dem Aus- und Umbau bestehender Stromnetze u. a. auch Energiespeichermöglichkeiten sowie den Transport von Windenergie von Nord- nach Süddeutschland. Insbesondere mit Blick auf Wasserstoffinfrastrukturen ist wichtig, dass der Aufbau der Infrastruktur für eine klimaneutrale Wirtschaft schon beginnen muss, bevor die Nachfrage danach vorhanden ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Zeit für den Umbau nicht reichen wird.

 

12.   Europäische und global abgestimmte Klimapolitik sowie Klimaallianzen

Die Folgen der Klimakrise machen an nationalen Grenzen nicht halt. Erfolgreiche Klima- und Energiepolitik muss daher europäisch und global gedacht werden. Somit sind nationale Emissionshandelssysteme perspektivisch nicht zielführend, weshalb der Fokus auf der Weiterentwicklung des bereits bestehenden europäischen Emissionshandelssystems liegen sollte. Ansonsten ist zu befürchten, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen zu Ungunsten deutscher Unternehmen sogar innerhalb der EU kommt. Die in Punkt 6 genannten Ausgleichs- und Schutzmechanismen müssen zudem nicht nur national, sondern mindestens auf EU-Ebene, besser noch global betrachtet werden.

Für den massiven Ausbau der erneuerbaren Energien und Gas als Brückentechnologie werden wir einen funktionierenden europäischen Energiebinnenmarkt benötigen, um die erneuerbare Energie da zu erzeugen, wo es am effizientesten ist. Nur durch eine Energieunion kann die Versorgungssicherheit zu jeder Zeit garantiert und die wirtschaftliche Nutzung von teilweise überschüssigem Strom gewährleistet werden. Dafür braucht es jedoch zwingend weiterhin ein abgestimmtes Vorgehen der Mitgliedsländer in der Energiepolitik sowie ein modernes Stromnetz.

 

13.   Gesamtbilanzielle Betrachtung der CO2-Emissionsbewertung von Neufahrzeugen

Wird aktuell der CO2-Verbrauch verschiedener Neufahrzeuge verglichen, wird meist nur der Verbrauch des Motors betrachtet. Eine Betrachtung, die sich rein auf das Fahrzeug beschränkt (Tank-to-Wheel), greift jedoch zu kurz, da dadurch die Produktion und der Transport der jeweiligen Antriebsenergien nicht berücksichtig werden und die klimabilanzielle Realität von verschiedenen Antriebskonzepten und Kraftstoffen verzerrt wird. Notwendig ist eine Bewertung entlang des gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs (Well-to-Wheel).

Durch die aktuelle „Tank-to-Wheel“-Betrachtung der Europäischen Kommission gelten z. B. nur batterieelektrische Fahrzeuge als CO2-neutral. In der gesamtbilanziellen „Well-to-Wheel“-Betrachtung wiederum, sind auch mit klimaneutralen E-Fuels betriebene Fahrzeuge klimaneutral und sollten entsprechend bei den CO2-Flottengrenzwerten berücksichtigt werden. Dadurch würde die notwendige und zugesagte Technologieneutralität gewährleistet werden.

 

14.   Sozialer Ausgleich

Um die ökologische Transformation zu meistern, braucht es eine hohe Akzeptanz der Bevölkerung bei der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen. Das Ziel der Ampel-Regierung muss daher eine sozial gerechte Klima- und Energiewende sein, die den Zusammenhalt der Gesellschaft sicherstellt. Die Abschaffung der EEG-Umlage ist dafür ein richtiger erster Schritt, dem weitere Maßnahmen folgen müssen.

 

15.   Gründerinnen und Unternehmerinnen in der Green Economy

In der Green Economy besteht enormes Potential für frauengeführte Unternehmen. Frauen sind allerdings in vielen der Bereiche unterrepräsentiert, die für die globalen Bemühungen, die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen, von entscheidender Bedeutung sein werden. MINT-Berufe und grünes Unternehmertum sind zwei dieser Bereiche. Nachhaltiges Wirtschaften bedeutet daher auch, weibliches Unternehmertum zu stärken und die Hindernisse zu beseitigen, die in besonderer Weise Frauen die unternehmerische Tätigkeit und Gründung in der Green Economy erschweren. Dazu gehören beispielsweise besserer Zugang zu Kapital für Gründerinnen und Unternehmerinnen, gleiche Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie bessere Vereinbarkeit von Unternehmertum und Familie.

Unternehmen, die Geschlechtergerechtigkeit auf allen Ebenen fördern, arbeiten häufig auch sozialer, ökologischer und nachhaltiger. [1] Diversität muss daher auch in der Umsetzung der ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) für Finanzinstitute sowie öffentliche und private Unternehmen eine hohe Bedeutung eingeräumt werden. 

März 2022 | Die 15 Punkte für eine nachhaltige Wirtschaft können Sie hier downloaden.


Kontakt

Inken Patermann, Referentin Grundsatz und Politik
Tel.: 030 200 59 19 19; E-Mail: inken.patermann@vdu.de, www.vdu.de

 

Über den VdU

Im Verband deutscher Unternehmerinnen e. V. (VdU) sind rund 1.800 Unternehmerinnen organisiert. Die Unternehmerinnen erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von 85 Milliarden EUR und beschäftigen über 500.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland. Seit über 65 Jahren setzt der VdU sich erfolgreich dafür ein, dass die Stimme der Unternehmerinnen in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft angemessen Gehör findet.

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Boston Consulting Group (2021): Gender Diversity Index 2021.