Aktuelle Grösse: 75%

Mit dem Jahreswechsel kommen auf Unternehmer wichtige Gesetzesänderungen im Bereich der Sozialversicherungen, bei Förderungen und bei steuerlichen Regelungen zu.
1. Die Berechnung der Entfernungspauschale wird vereinfacht. Einzelne Nachweise für öffentliche Verkehrsmittel müssen nur noch eingereicht werden, wenn die Kosten höher sind als die Entfernungspauschale.
2. Die Befristung der Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Ist-Besteuerung (Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten) wurde aufgehoben, so dass diese Regelung weiterhin gilt.
3. Verbindliche Auskünfte von Finanzbehörden mit einem Gegenstandswert von weniger als 10.000 Euro werden kostenlos.
4. Eine Betriebsaufgabe hat steuerliche Folgen. Ab 2012 gilt laut Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband ein Betrieb erst dann als aufgegeben, wenn der Unternehmer dies erklärt. Damit müssen stille Reserven erst dann aufgedeckt werden, wenn der Unternehmer die Betriebsaufgabe erklärt hat.
5. Händler müssen den Grenzübertritt ihrer Waren nachweisen, wollen sie keine Steuern nachzahlen. Ab 2012 verändern sich die Belege, mit denen die Steuerfreiheit von Ausfuhren ins Drittland und innergemeinschaftlichen Lieferungen nachzuweisen sind. Laut der Industrie- und Handelskammer Stuttgart steigt damit der Aufwand der Nachweisführung für die betroffenen Firmen und für die Behörden. Deshalb sei die Umsetzung zum Jahreswechsel kaum machbar. Betroffene Unternehmen sollten dazu mit ihrem Steuerberater sprechen.
Den kompletten Artikel mit weiteren Informationen zu den Änderungen bei den Fördermitteln und in der Sozialversicherung finden Sie auf mittelstanddirekt.de.