Zukünftig können Unternehmen mit mehr Rechtsschutz und abgestuften Ordnungsgeldern bei Verstößen gegen das Bilanzrecht rechnen. Im Rahmen der Reform des Ordnungsgeldverfahrens ist geplant, die Mindestordnungsgelder von 2.500 Euro auf 500 Euro für kleinste Unternehmen und auf 1.000 Euro für kleine Unternehmen zu senken. Insbesondere für kleinere Unternehmen soll so Entlastung entstehen, wenn diese Fristen unverschuldet oder nur geringfügig überschreiten.




