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Das Bundesfamilienministerium verlängert die Antragsfrist für das im Februar 2008 gestartete Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds um ein halbes Jahr bis Mitte 2011. Mit der verlängerten Antragsphase haben Unternehmen noch bis zum 1. Juli 2011 Gelegenheit, mit einem betrieblichen Betreuungsprojekt zu starten.
Nachdem viele Unternehmen ihr Hauptaugenmerk in den letzten Monaten auf die Bewältigung der Wirtschaftskrise richten mussten, soll die Fristverlängerung Unternehmen mehr Zeit verschaffen, um betriebliche Betreuungsprojekte für Kinder einzurichten. Das Förderprogramm richtet sich vor allem an Wirtschaftsunternehmen aller Größen und Branchen mit Sitz in Deutschland. Für eine Förderung müssen mindestens sechs neue zusätzliche Betreuungsplätze für Mitarbeiterkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr in bereits bestehenden oder neuen Einrichtungen geschaffen werden. Diese können auch durch den Verbund mehrerer Unternehmen entstehen. Für die Betreuung von Mitarbeiterkindern werden maximal 50 Prozent der Betriebskosten bis zu einer Obergrenze von 6.000 Euro je Platz im Jahr durch die Fördermittel des ESF gezahlt. Die Zuwendung wird für die Dauer von bis zu zwei Jahren gewährt, höchstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit des Programms am 31. Dezember 2012.
Mehr Informationen zum Förderprogramm Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung: www.erfolgsfaktor-familie.de/kinderbetreuung Zur Pressemittelung des Bundesfamilienministeriums: www.bmfsfj.de